Wie kommen Sie -ohne Verlust- aus Ihren Versicherungsverträgen?

 

Der Bundesgerichtshof eröffnete den Versicherungskunden eine einmalige Chance sehr profitabel aus ihren Versicherungsverträgen auszusteigen!

Und zwar stellte der BGH fest, dass die Widerrufsklauseln in einer Vielzahl von Verträgen von den Versicherern falsch formuliert wurde. Somit war diese Klausel nicht wirksam in den Lebensversicherungsvertrag eingebunden.

Das führt zu der Konsequenz, dass ein Versicherungsnehmer bis zum heutigen Tag seinen Vertrag widerrufen kann, ohne Verluste zu realisieren!

 

Was passiert, wenn ich einen Widerruf ausübe?

Übt ein Versicherungsnehmer seinen Widerruf aus, führt dies zur Rückabwicklung des gesamten Vertrages.

In diesem Fall muss die Versicherungsgesellschaft dem Kunden alle eingezahlten Prämien zurückerstatten, also auch die Kostenanteile für Verwaltung, Vertrieb und Risikorücklage!

Zusätzlich ist die Versicherung verpflichtet diesen Betrag ab der ersten Kundeneinzahlung komplett zu verzinsen. Hierfür wird ein interner Zins der Versicherungsgesellschaft verwendet, der in der Regel höher ist als der Garantiezins des Lebensversicherungs-Vertrages.

 

Lohnt sich das Ganze?

Für den Kunden des Versicherers heißt dies, dass die Rückzahlung zwischen 30 % und 50 % über den Rückkaufswert liegen kann. Somit kann der Widerruf ein absolut lohnendes Geschäft für den Kunden darstellen.

Der „Spiegel“ schrieb hierzu: „Der einzig wirtschaftlich vernünftige Abschied aus alten Lebensversicherungen ist für besonders ausgeschlafene Kunden der Widerruf dieser Verträge.“

 

Aus unseren Erfahrungen besteht eine hohe Erfolgswahrscheinlichkeit mit dem Widerruf bei folgenden Versicherer:

  • AachenMünchener Lebensversicherung AG
  • ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit
  • Clerical Medical Investment Group Limited
  • Generali Deutschland Lebensversicherung AG
  • Generali Lebensversicherung Aktiengesellschaft
  • Generali Lloyd Lebensversicherung Aktiengesellschaft
  • Proxalto Lebensversicherung AG
  • Scottish Widows Europe SA
  • Scottish Widows Limited
  • Skandia Lebensversicherung Aktiengesellschaft
  • Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG

 

Ihre Vorteile durch Widerruf aufgrund des BGH-Urteils zusammengefasst:

  1. Austritt mit Widerruf aus Ihrem laufenden Vertrag mit 30 bis 50% mehr Erlös als bei einer normalen Kündigung  
  2. Widerruf auch bei schon gekündigten Verträgen oder schon ausgezahlten Verträgen NACHTRÄGLICH möglich. Hiermit Anspruch auf Nachzahlung des erhöhten Erlöses (Rückerstattung von Kosten und höherer Verzinsung)
  3.  Eleganter Weg, um sich aus dem Insolvenzrisiko von schwachen Versicherern zu lösen und damit einen (Teil-) Verlust Ihrer Einzahlungen zu riskieren

 

Kann ich selber widerrufen?

Im Prinzip ja, aber…(fast wie Radio Eriwan – wer das noch kennt 🙂

  1. Die Versicherungen antworten zum Teil nicht auf die Schreiben und stellen sich stur, in der Hoffnung, dass Sie aufgeben
  2. Die Versicherer unterrichten Sie nicht über einen möglichen Mehrerlös. Und ich gehe davon aus, dass es den meisten von uns unmöglich ist, ein finanzmathematisches Gutachten zu erstellen. Man muss ja seinen Anspruch gegenüber dem Versicherer in der Höhe benennen

 

Also, was kann ich tun?

Um es auf den Punkt zu bringen, wir können helfen!

  1. Wir übernehmen den kostenlosen Vorcheck, ob unserer Einschätzung nach ein Widerruf sinnvoll ist
  2. Wir haben uns auf Versicherungspolicen im Zeitraum 21.07.1994 bis 31.12.2007 spezialisiert, da wir für diesen Zeitraum über ca. 600 Urteile in unserer Datenbank verfügen.
  3. Ebenfalls erstellen wir kostenlos eine Berechnung über den Mehrerlös durch den Widerruf
  4. Eventuell übernehmen wir das Kostenrisiko für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche beim Versicherer

Unsere Erfahrungen basieren auf derzeit 3.500 laufenden Verfahren und Rechtsansprüchen in Höhe von 50 Mio. Euro. Natürlich arbeiten wir hier nicht allein, sondern als offizieller Partner von helpcheck (siehe weiter unten Info-Video vom WDR).

 

Sie möchten mehr wissen – wir helfen gern!

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