Hilfe, meine Lebensversicherung ist pleite

Hilfe, meine Lebensversicherung ist pleite

Die Regierung beschließt die Enteignung von Lebensversicherungs-Kunden, um Versicherungskonzerne zu retten!

Ist diese Überschrift zu drastisch?

Vielleicht nicht.

Warum?

Und wie können Sie Ihr Geld retten?

Autor: Dipl.-Kfm. Jürgen Sörensen

(Uni Hamburg: Bankbetriebslehre und Wirtschaftsrecht), Ex-Banker, Initiator des „Geld-Retter“-Magazins

Die Negativzins-Politik der EZB belastet!

Die Negativ-Zinspolitik der EZB belastet die Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen enorm. Ihre einstigen Garantiezinsversprechen können sie nicht mehr erwirtschaften und müssen daher die Differenz aus anderen Einnahmequellen oder aus dem Eigenkapital entnehmen. Des Weiteren schrumpfen logischerweise vor diesem Hintergrund die Überschussbeteiligungen der Lebensversicherungskunden.

 

Lebensversicherungen bald pleite ?

Die Bundesbürger halten ca. 100 Milliarden Euro an Vermögen in Lebensversicherungspolicen. Das ist rekordverdächtig. Diese vermeintlich sichere Anlage entpuppt sich mehr und mehr als höchst risikobehaftet.

Ca. 20 von 80 Lebensversicherungsgesellschaften und 35 von 135 Pensionskassen leiden aktuell unter finanziellen Problemen. Sie stehen unter intensivierter Aufsicht der BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die dem Finanzministerium der Bundesregierung, Herrn Olaf Scholz untersteht.

Zum Vergleich: am Stichtag 31. Dezember 2018 „betreute“ die BaFin 15 Lebensversicherer und 31 Pensionskassen. Eine steigende Tendenz, die anhält.

 

Wie sicher sind die Kundengelder angelegt?

Die BaFin untersucht aktuell auch die Geldanlegen der Versicherer. Wie haben sie die Kundengelder angelegt?

Im Fokus der Untersuchung stehen hier speziell Immobiliendarlehen, die die Versicherer gewährt haben.

Weiterhin prüft die BaFin, wieviel aufgekaufte Unternehmensanleihen in der jetzigen Phase noch Wert sind. Einige Versicherer legten das Kundengeld auch in Immobilien an, die auf anderen Kontinenten stehen und nicht direkt von den Versicherern kontrolliert werden können. Auch das will sich die BaFin genauer anschauen.

 

Welche Versicherer sind aktuell gefährdet?

Vor kurzem schloss die BaFin schon die Kölner Pensionskasse und den Caritas Versicherungsverein.

Aber auch innerhalb der Branche ist es ein offenes Geheimnis, dass einige Versicherer die kommende Zeit nicht überleben werden und am Markt ausscheiden.

So warnte öffentlich der Vorstandsvorsitzende der Allianz Lebensversicherung:

„Ich rechne gerade angesichts der massiven Verwerfungen damit, dass ein paar Wettbewerber, die nicht gut gewirtschaftete haben, ausscheiden.“

In 2020 machte schon die „Sparkassen Pensionskasse in Köln“ von sich reden. Ihre Bilanz wies ein Loch von 280 Mio. Euro aus.

350.000 Rentenverträge von Angestellten waren betroffen! Die Sparkasse vermittelte diese Pensionsverträge (ähnlich einer Lebensversicherung) an ihre gewerblichen Kunden in kleinen und mittleren Betrieben.

Damit die BaFin die Sparkassen Pensionskasse nicht schließt, schossen die Gesellschafter Kapital nach.

(Weiter unten im Artikel eine Liste mit den aktuellen „Wackelkandidaten“)

 

Folgender Ausschnitt ist aus der Homepage der Sparkassen Pensionskasse:

Auszug Homepage

Wer schützt mich vor einer Lebensversicherung-Pleite?

2004 wurde der Sicherungsfonds für Lebensversicherungen gegründet (VAG § 124). Die Protektor Lebensversicherungs AG managt diesen Fonds. Protektor übernimmt in Abstimmung mit der BaFin die Versicherungsbestände der insolventen Lebensversicherungsgesellschaft und saniert die Bestände, um sie dann an eine neue Gesellschaft zu übertragen.

 

Was heißt dann nun Sanierung der Lebensversicherungs-Bestände?

Protektor darf die Leistungen der einzelnen Versicherungsverträge kürzen. Und zwar die Überschussanteile, aber auch die garantierten Leistung und zwar um 5%. Ebenfalls steht Protektor mit seinem Sicherungskapital zur Verfügung ( mit etwas mehr als 1 Milliarde Euro Sicherungskapital, wird das nicht reichen mehrere Zusammenbrüche abzupuffern).

Aber aufgepasst, nicht jede Versicherungsgesellschaft muss Mitglied bei Protektor sein:

Kann ich als Lebensversicherungs-Kunde auch enteignet werden?

Definitiv ja!

In meinen vorherigen „Banken-Artikeln“ nahm ich Stellung zum Thema „Banken-Insolvenzen“ und Rettung von Kreditinstituten durch das neue Kunden-Enteignungsgesetz SAG.

Die Bunderegierung beschloss zeitgleich zum SAG auch eine Enteignung von Lebensversicherungs-Kunden zur Sanierung von Versicherungskonzernen.

Zu finden unter: VAG Versicherungs-Aufsichtsgesetz, § 314 „Zahlungsverbot; Herabsetzung von Leistungen“.

 

Was heißt der § 314 VAG für mich?

Die BaFin kann den Beschluss fassen einen Versicherungskonzern nicht insolvent gehen zu lassen, sondern durch Enteignung von Geldleistungen, die den Kunden zustehen, den Konzern zu sanieren.

In diesem Fall darf der Konzern fällige Lebensversicherungsleistungen nicht auszahlen! Die Leistungen können bei allen Kunden um die Summe gekürzt werden, die man für die Sanierung benötigt.

Ebenfalls kann beschlossen werden, dass der Kunde seine volle Prämie weiterzahlen muss, obwohl er nur noch eine gekürzte Leistung erhält!!

 

Hier nochmal genauer:

Stellt die BaFin fest, dass die Versicherung insolvenzgefährdet, aber noch zu retten ist, kann die BaFin der Geschäftsleitung bindende Anordnungen erteilen und zwar wird bis auf Weiteres verboten:

  • Zahlungen an Versicherte zu leisten
  •  
  • Gewinnverteilungen vorzunehmen
  •  
  • Lebensversicherungen zurück zu kaufen
  •  
  • Lebensversicherungen zu beleihen
  •  
  • Vorauszahlungen auf Lebensversicherungen zu leisten
  •  
  • Weiterhin kann die BaFin zur Abwendung einer Insolvenz die Versicherungsgesellschaft zwingen, ihren Vermögensstand zu kürzen und dementsprechend die Auszahlungen zu kürzen
  •  
  • Falls dies geschieht (also, Sie bekommen weniger Leistung), dann heißt es weiter:
  •  
  • „Die Pflicht der Versicherungsnehmer, die Versicherungsentgelte in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen, wird durch die Herabsetzung nicht berührt“

An dieser Stelle muss ich mal ein wenig unsachlich werden: das ist schon krass!

Halten Sie Ihre Lebens- oder Rentenversicherung unter diesen Umständen noch für eine gute Geldanlage?

Welche Versicherungsgesellschaften sind unsicher?

Die Versichertenlobby „Bund der Versicherten“ schlägt Alarm und veröffentlichte einen Bericht mit angeschlagenen Anbietern:

Versicherer mit Verlusterwartung

  • Nürnberger Beamten LV AG
  • R+V LV AG
  • Sparkassen-Versicherung Sachsen LV AG
  • Süddeutsche LV a.G.
  • uniVersa LV a.G.
  • SIGNAL IDUNA LV a. G.
  • VPV LV-AG

Die hier genannten Anbieter dürften im laufenden Jahr Verluste einfahren.

Versicherer mit geringer Zahlungsfähigkeit

  • Concordia oeco LV a.G.
  • Debeka Leben V.V.a.G.
  • ERGO LV AG
  • Frankfurt Münchener LV AG (vormals Arag LV AG)
  • Frankfurter LV AG HDI LV AG
  • HUK-Coburg-LV AG
  • Landeslebenshilfe VVaG
  • neue leben LV AG
  • RheinLand LV AG
  • Öffentliche LVA Oldenburg PBLVAG
  • VRK LV AG (vormals Familienfürsorge LV AG)

Die Zahlungsfähigkeit dieser Versicherer sei so gering, dass der Geschäftsbetrieb nur mit Übergangsmaßnahmen weiter erfolgen kann.

 

Fünf Unternehmen doppelt gefährdet

  • DEVK LV a.G.
  • Frankfurter LV AG
  • Landeslebenshilfe VVaG
  • PB LV AG
  • RheinLand LV AG

Die hier Genannten leiden sowohl unter Verlusten im laufenden Jahr als auch unter einer angespannten Finanzsituation.

Wie kommen Sie -ohne Verlust- aus Ihren Versicherungsverträgen?

Der Bundesgerichtshof eröffnete den Versicherungskunden eine einmalige Chance sehr profitabel aus ihren Versicherungsverträgen auszusteigen!

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