Banken-Insolvenz in 2021 – Teil 2

Banken-Insolvenz in 2021 – Teil 2

Insolvenzwelle unter Finanzinstituten erwartet - Kunden sollen enteignet werden

Autor: Dipl.-Kfm. Jürgen Sörensen (Uni Hamburg: Bankbetriebs-lehre und Wirtschaftsrecht), Ex-Banker, Initiator des „Geld-Retter“-Magazins

Teil 2: Ist das Vermögen der Sparer noch sicher?

Wichtiger Hinweis:(Innerhalb der Texte finden Sie zum Teil Stellen mit kursiver Schrift und unterstrichen. Diese enthalten Risikopunkte für alle, die sparen, Vermögen bzw. Altersvorsorge aufbauen)

Welche wichtige Information erhalten Sie hier als Sparer in diesem Artikel Teil 2 (Teil 1 liegt auch hier im Blog):

  • Insolvenzaussetzungsgesetz lief am 31.12.2020 aus

  • Pleitewelle und hohe Arbeitslosigkeit in Deutschland erwartet

  • Banken erwarten massive Kreditausfälle

  • Aktuelle Überprüfung von ca. 1.000 Bankbilanzen ergab, dass 28% der Geldhäuser in Existenznot geraten könnten

  • Bundesregierung verabschiedete Gesetz zur Enteignung von Bankkunden, um Geldhäuser vor der Insolvenz mit dem Kundengeld zu retten

  • Der gesetzliche Entschädigungsfonds verfügt nicht über genügend Kapital, um alle Bankkunden abzusichern

 

Worum geht’s?

Was bedeutet die Pandemie für die Sparer und deren Erspartes und Vermögen?

Diese interessante Frage wollen wir näher beleuchten.

Im ersten Artikel (bitte hier im Blog nachlesen, wer es möchte), erklärte ich die Anfänge der Pandemie, die katastrophalen Auswirkungen auf die Wirtschaft und deren Beschäftige. Enormen Geldmengen wendet die Regierung auf, um die Auswirkungen auf unsere Gesellschafts- und Wirtschaftssystem abzupuffern und einen Zusammenbruch zu vermeiden.

In Statistiken konnten meine Leser klar erkennen, dass sich eine unheilvolle Schere zwischen strak steigenden Staatsschulden und drastisch sinkenden Steuereinnahmen auftut.

Wer deckt diese Lücke?

 

Pleitewelle ?

Eine zusätzliche tickende Zeitbombe besteht in dem Insolvenzaussetzungsgesetzt, das zum 31.Dezember 2020 ausläuft. Soviel zum ersten Artikel.

Knüpfen wir an dem auslaufenden Insolvenzaussetzungsgesetz an. Laut Statistisches Bundesamt und auch Creditreform fielen die Insolvenzen in diesem Jahr auf ein historisches Tiefst-Niveau. Das heißt, die Insolvenzen koppelten sich von der realen Wirtschaftswelt in Deutschland ab. Nicht nur wegen des oben genannten Gesetzes, sondern auch, weil die Gerichte zur Zeit mit ihrer Arbeit stark eingeschränkt sind.

Was heißt das jetzt genau?

Die Allianz Tochter – Kreditversicherer Euler Hermes- als auch Ökonomen und Banken erwarten einen Insolvenzwelle, die ab dem Frühjahr Deutschland überrollen wird.

Banken bilden schon jetzt Rückstellungen für Kredite, die mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zurückgezahlt werden.

Für ganz Europa rechnen Ökonomen mit Ausfällen bis zu 800 Milliarden Euro für europäische Banken.

Aber die Insolvenzwelle unter den Unternehmen stellt nur eine Seite der Medaille dar.

Sehr viele Unternehmen halten sich mit den staatlichen Überbrückungshilfen über Wasser. Gleichzeitig entlastet die staatlich geförderte Kurzarbeit diese Unternehmen.

Nun liegt es auf der Hand, dass die Betriebe, die ab 2021 Konkurs anmelden müssen, weil sie nicht mehr durch das Insolvenzaussetzungsgesetz geschützt werden, auch die Kurzarbeits-Stellen nicht mehr halten können.

Konsequenz: Kurzarbeiter wandern leider in die Arbeitslosigkeits-Statistik

Erkennen Sie den Rattenschwanz, der sich dort zeigt?

Viele dieser Arbeitnehmer müssen Konsumentenkredite bedienen oder gar ein Haus bei der Bank abzahlen. Wird das weiterhin klappen?

Oder drohen hier gar Privatinsolvenzen und weitere Kreditausfälle bei den Banken?

Die wenigsten Bundesbürger glauben, dass die Pandemie im Frühjahr vorbei ist. Die ersten Viren-Mutationen tauchen auf und es wird Monate dauern bis die Bevölkerung durch geimpft sein wird.

Der Wirtschaft wird es auch im kommenden Jahr schlecht gehen. Geht es der Wirtschaft und vielen Arbeitnehmern schlecht, hängen die Banken im Schlepptau mit drin.

Wir sehen zur Zeit wirklich nur die Spitze vom Eisberg der Finanz- und Wirtschaftskatastrophe.

Der Staat wird nicht ewig helfen können

Und das Geld über das der Staat verfügt kommt immer irgendwie vom Bürger.

Ich will in diesem Artikel nicht auf die möglichen Finanzrepressionen eingehen, die in Zukunft von staatlicher Stelle auf die Bürger in Form von erhöhten Steuern, Abgaben und usw. eingehen. Das Thema ist ebenfalls Seiten füllend.

Ich beschränke mich hier einzig und allein auf die Frage, wie dieses Szenario den Sparer betrifft.

Behalten wir an dieser Stelle einfach mal im Kopf, dass der Staat den Bürger bzw. Sparer nicht uneingeschränkt helfen wird oder kann, wenn die Finanzindustrie (Banken, Versicherungs-Gesellschaften mit Kapital-Lebensversicherungen und Riester/Rürup) wackelt!

 

Werden die ersten Sparer schon unsicher?

Die Banken registrieren in diesem Jahr eine vermehrte Geldabhebung, so dass die Deutsche Bundesbank Euros drucken musste, um die Banken mit genügend Bargeld zu versorgen.

Vielleicht ist Ihnen als Leser schon aufgefallen, dass fast alle Geldautomaten von der abhebbaren Höchstsummen 2.000 Euro schon auf 1.000 Euro ab Jahr 2020 umgestellt wurden.

Während der Finanzkrise in Griechenland wurden ebenfalls die abhebbaren Summen am Geldautomat reduziert. Zum Schluss bis auf 60 Euro. Danach schlossen die Banken komplett.

Im ersten Artikel zeigte ich die Statistik, aus der hervorging, dass die Deutschen an die 6,2 Billionen Euro an Vermögen besitzen in verschiedensten Anlageklassen.

Leider liegt der Großteil dieses Vermögens bei Banken, Kredit-Genossenschaften (z.B. Volksbanken) und Sparkassen.

Erkennen Sie die Brisanz?

Genau diese Finanzinstitute werden unter den Kreditausfällen stark leiden. Kreditinstitute verfügen in der Regel zwischen 5 bis 8 % Eigenkapital. Der Rest besteht aus Kundengeldern, die weiter verliehen werden. Das ist das typische Bankgeschäft.

Stichproben bei Bankbilanzen

Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung untersuchte im Sommer 2020 Bilanzdaten von 1.000 hiesigen Banken. Die Stichprobe umfasste 89% der Sparkassen, 81% der Genossenschaftsbanken und 15 Geschäftsbanken, darunter alle systemrelevanten Geldhäuser.

Die Auswertung ergab, dass die Geldhäuser stark unter den Pandemie bedingten Konkursen und damit Kreditausfällen leiden werden. Ihr Kernkapital wird – wie der Eisberg in der Sonne – zusammenschmelzen. Bis zu 28% der Finanzinstitute, das wären einige hunderte, könnten in bedrohliche Existenznot geraten.

Kennen Sie das neue Bankkunden-Enteignungsgesetz?

Besonders bedenklich ist die Tatsache, dass es bei dieser Untersuchung um systemrelevante Geldhäuser ging. Für diese systemrelevanten Geldhäuser verabschiedete die Regierung – von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt – das Sanierungs- und Abwicklungsgesetzt für deutsche Kreditinstitute.

(Weiter unten können Sie über den Button die offizielle EZB-Liste mit den Namen der systemrelevanten Banken herunterladen. Diese Banken fallen unter das neue SAG!)

Was heißt das für Sie als Bankkunde?

Alle Gelder, die Sie als Bankkunde auf einer von der Insolvenz bedrohten „systemrelevanten“ Bank liegen haben, können per Beschluss von der Bundesanstalt (BaFin) enteignet werden, um das Geldhaus zu retten. Im Gegenzug erhalten Sie als Bankkunde, Anteilsscheine an der maroden Bank.

Rechtswege gegen diesen Beschluss sind gesetzlich ausgeschlossen!

Einlagensicherungsfonds – wirklich sicher?

Nun denken viele Bankkunden, dass es doch den gesetzlichen Einlagensicherungs-Fonds gibt, der die Kundeneinlagen bis 100.000 Euro absichert.

Im SAG steht in § 91, dass gedeckte Einlagen gemäß Einlagensicherungsgesetz bis zur Höhe der Deckungssumme von dieser Enteignung ausgenommen sind.

Für den geschädigten Bankkunden besteht ein Rechtsanspruch auf Entschädigung gegenüber dem Entschädigungsfonds (nicht gegenüber dem Staat). Aber dieser Fonds ist in Form einer GmbH geführt (Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH), die nur mit ihrem eingezahlten Kapital haftet. Dieses Haft-Kapital beträgt laut Bilanz 2011 (veröffentlich im Bundesanzeiger) knapp 1,35 Milliarden Euro.

Allein eine einzige Bank verfügt über ein paar Milliarden Kundeneinlagen.

Wie soll eine Entschädigung erfolgen, wenn mehrere Banken insolvent gehen?

Unmöglich!

Das heißt für Sparer die über Bankeinlagen (Konten, Termingelder, Sparbücher, Sparbriefe usw.) verfügen, dass sie im Falle eines Bank-Konkurses ganz normale Gläubiger sind, die ihr Geld verlieren könnten.

Was heißt das nun genau?

Reicht das Geld des Sicherungsfonds nicht um alle Bank-Kunden mit der „normalen“ Sicherungssumme in Höhe von 100.000 Euro zu bedienen (siehe oben), wird das Haftkapital des Entschädigungsfonds unter allen geschädigten Bankkunden vermutlich nach Quoten gleichmäßig aufgeteilt.

Das könnte heißen, dass ein geschädigter Bankkunde anstatt der 100.000 Euro vielleicht nur 50.000 Euro oder 5.000 Euro bekommt. Je nachdem wie viele geschädigte Bankkunden bedient werden müssen.

Fortsetzung Teil 3 ist fertig. Bitte unten auf den Teil 3 klicken!

 

Dieser Beitrag hat 9 Kommentare

  1. Anonymous

    Bin gespannt wie es weiter geht u. welche Vorschläge / Alternativen…

    1. J. Sörensen

      Danke für den Kommentar!
      Wer sich Vermögen (ich denke hier nicht nur an große Vermögen!) aufgebaut hat, sei es für die Zeit nach der Arbeit, für Notlagen oder für die Umsetzung von Träumen, muss sich definitiv darum aktiv kümmern. Ansonsten hat derjenige, der die Strategie „Augen zu und durch“ fährt, plötzlich schlechte Karten. In der augenblickliche sehr dynamischen Zeit besteht für mich der kurzfristige Fokus in der Absicherung des bestehenden Vermögen, das man sich aufgebaut hat. Ist das eigene Vermögen einigermaßen gesichert (100% Sicherheit gibt es meiner Meinung nicht mehr – hier spielen auch immer neue einschneidende Finanz-Gesetze eine Rolle), erfolgt der zweite Schritt: wo kann ich es vernünftig mit Rendite anlegen. Dieser Schritt wird immer schwieriger, da das Zinssystem definitiv tot ist bzw. reine Geldanlagen mit Strafzinsen „besteuert“ werden. Ebenso sind einige Anlagebereiche „überhitzt“! Sein Geld vernünftig anzulegen, bedeutet mehr Zeiteinsatz und persönliches Engagement. Das persönliche Lebensmodell spielt hier für die Zielsetzung eine Rolle.

  2. Norbert Ehle

    Ja, ich glaube auch ,dass uns in Folge der Corona und der enormen Verschuldung eine erhebliche Geldentwertung, wenn nicht sogar Vernichtung droht. In Basel haben ja schon die Leiter der Zentralbanken Europas über die Einführung einer neuen Währung oder eines neuen Euros verhandelt. Dieses Ereignis ist wegen der Corona Nachrichten nicht weiter verbreitet worden. Diese Art der Währungsreform hat ja auch 2001 mit der Einführung des Euros schon sehr gut geklappt. Was ja die Schulden des Staates auch nominell halbiert hat. Mit Spannung erwarte ich Ihren 3.Teil des Beitrages.

    1. J. Sörensen

      Danke für den Kommentar!
      Die BIZ (Bank für internationalen Zahlungsausgleich) als Bank der Notenbanken, haben die wenigsten auf dem Schirm. Sie erscheint auch nicht oft in der Presse. Dort werden aber Pläne geschmiedet. Sie ist fast so eine Art Stammtisch für die mächtigen internationalen Notenbanken. Die BIZ diskutierte auch lange vor der EZB über den DIGITALEN EURO, über den die Giralgeld-Vermögen der Bürger bestens kontrollierbar sind. Beim digitalen EURO könnten die Notenbanken über eine Erhöhung des Negativzinses ganz schnell die aufgeblähte Geldmenge – zu Lasten der normalen Bürger – reduzieren. Zusätzlich ein wenig Inflation und fertig ist ein Geldmengen-Reduzierungs-System der Notenbanken!

      1. Juergen Lenk

        Die Frage ist dann ob Bargeld in der Schublade die Lösung ist ? Auch hier sind repressive Maßnahmen bestimmt schon in Planung.

        1. J. Sörensen

          Vielen Dank für Ihren Kommentar!
          Kurzfristig kann Bargeld eine Lösung sein, längerfristig eher nicht. Es handelt sich hier um (mindestens) zwei Brennpunkte: 1. Die Finanzinstitute kämpfen ums Überleben und 2. welche Finanzrepressalien lässt sich die EU/EZB/Bundesregierung einfallen, um die Schuldenlast zu drücken.
          Der erste Brennpunkt ist sehr kurzfristiger Natur, da heißt es tatsächlich, rette sich wer kann. Also, aus der Gläubiger-Position gegenüber seiner Hausbank heraus zu kommen, damit nicht das eigene Geld bei der Bank zur Insolvenzmasse bzw. Enteignungsmasse gehört.
          Dann muss man sich mit dem 2. Brennpunkt beschäftigen. Es ist sehr gut möglich, dass der Strafzins von der EZB erhöht wird (der IWF plädiert schon länger für einen höheren Strafzins – bis minus 6%). Dem würden natürlich alle Bargeldbesitzer entkommen! Das hat die Finanz- und Geld-Politik aber schon erkannt und somit wird auch über eine Bargeld-Besteuerung diskutiert. D.h., wenn man seine Scheinchen irgend wann wieder in dem Umlauf bringen möchte, wird eine Steuern bzw. Abgabe fällig. Die Gedankenspielchen sind auf der „obersten Ebene“ schon ziemlich weit! Da muss man als EU-Bürger schon mindestens einen Schritt weiter denken, um diesen Spielchen zu entgehen.

    2. Marion Bußian

      Das bedeutet, Konto abräumen und das Geld zurück in den „Sparstrumpf“.

  3. Marion Bußian

    Das heißt: Konto abräumen und im privaten Tresor lagern?

  4. J. Sörensen

    Vielen Dank für Ihren Kommentar im „Geld-Retter- Magazin“!

    Grundsätzlich ist Ihre Frage schon fast die Antwort!

    Die Existenznot der Banken trifft mit dem Ablauf des Insolvenzaussetzungsgesetz, das jetzt schon wieder bis Ende April verlängert wurde, in greifbare Nähe. Die Gründe habe ich im Artikel beschrieben. Neu ist jetzt, dass systemrelevante Banken kurz vor der Insolvenz über das SAG (Enteignung der Bankkundengelder) gerettet werden sollen. Die Entscheidung hierfür trifft die BaFin. Da es sich dann nicht um eine Insolvenz handelt, greifen auch in diesem Falle die Sicherungsfonds für Kundengelder nicht. Wie das in der Praxis genau ablaufen soll, muss abgewartet werden.

    Egal ob Insolvenz oder Enteignung, es trifft immer die Gläubiger einer Bank (quasi alles , was man der Bank geliehen hat und auf einem Bankkonto liegt).
    Um sein Geld zu schützen, sollte es nicht auf einem Bankkonto liegen oder Sondervermögen bei der Bank sein. Sondervermögen fällt nicht mit in die Insolvenzmasse und auch nicht in die Enteignungsmasse. Sondervermögen kann man bilden, wenn man z.B. sein Geld in ein Bankschließfach packt. Dann liegt das Geld nicht auf einem Bankkonto, sondern in einem von der Bank „gemieteten“ Raum. Damit erhält man gegenüber dem Insolvenzverwalter ein Herausgaberecht. Das gleiche gilt für Wertpapiere, die die Bank nur im Kundenauftrag in einem Depot verwaltet.

    Bedenken muss man jedoch, dass die Bank in einem Krisenfall erstmal für Tage oder Wochen geschlossen wird, sodass man auch nicht an sein Schließfach heran kann (Herausgaberecht bleibt erhalten, hat hiermit nichts zu tun – man muss halt warten). Also, im Falle eines Schließfaches auch immer eine Bargeldreserve außerhalb der Bank halten, damit man weiter seine Brötchen einkaufen kann.

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